Sommergarten-Genehmigung – Voraussetzungen für die Realisierung Ihres Sommergartens 

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Sommergartens oder Ihrer Terrassenüberdachung beginnen, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren. Um einen Sommergarten bauen zu dürfen, müssen Sie im Regelfall bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen. Nur so erlangen Sie eine Genehmigung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens. Der entsprechende Sommergarten Bauantrag muss, identisch zu dem eines Wintergartens, von einer berechtigten Fachkraft erstellt und eingereicht werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne und übernehmen im Bedarfsfall gegen eine Aufwandsentschädigung auch die Behördenwege. 

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Das gibt es bei der Bewilligung Ihres Sommergartens zu beachten

  • Welches Verfahren für die Baugenehmigung erforderlich ist, wird von der zuständigen Gemeinde entschieden. 
  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer örtlichen Bauverhandlung mit den angrenzenden Nachbarn kommt. 
  • Während der Verhandlung besteht die Möglichkeit, dass es zu Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung kommen kann. 
  • Vor der Planung Ihres Sommergartens ist zu klären, welche Voraussetzungen und Unterlagen Sie für einen positiven Bescheid benötigen, damit mögliche Richtlinien bei der Planung gleich berücksichtigt werden können. 
  • Für den positiven Bescheid benötigt Ihre Gemeinde im Vorfeld Baupläne, Ansichtspläne von der Überdachung und eine genaue Lage, wo sie errichtet wird. 
  • Ebenso nötig ist eine Baubeschreibung der Konstruktion mit Info über Ausführung, Material und Montage.
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Terrassenverbau im Garten

Welche baulichen Vorschriften sind bei der Sommergarten Genehmigung einzuhalten?

  • Abstände zur Grundgrenze des Nachbarn 
  • Schneelastberechnung und ausreichende Statik der Konstruktion 
  • Brandschutz zum Nachbarn hin (Brandschutzmauern, etc.) 
  • Zum Einsatz kommende Materialien 
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Warum sind Sommergärten genehmigungspflichtig?

Jeder Bau, der mit dem Boden verbunden ist, unterliegt dem Baurecht. Somit sind auch Sommergärten und andere Terrassenüberdachungen genehmigungspflichtig. Weil sich jedoch die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von einer Gemeinde zur anderen unterscheiden, empfehlen wir Ihnen, beim zuständigen Bauamt nachzufragen. Zudem sind moderne Sommergärten oftmals mit guter Belüftung und Beheizung ausgestattet und dadurch ebenso fast ganzjährig nutzbar und bewohnbar geworden.

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Sommergarten
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Baugenehmigung Sommergarten: Wir sind Ihr zuverlässiger Partner!

Als Sommergarten-Experte stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Sommergarten Genehmigung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem übernimmt unser hauseigenes ALCO Service Team sämtliche Arbeiten von der Pflege und Wartung und Reparatur Ihres Sommergartens. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

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